Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt für Familien, welche finanziell von Corona betroffen sind, einen Zuschuss zur Verfügung. Der Antrag kann unter www.bmafj.gv.at gestellt werden. Voraussetzungen:
- Der Hauptwohnsitz befindet sich in Österreich.
- Für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind wurde Familienbeihilfe bezogen.
- Für unselbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein Elternteil hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Kurzarbeit gemeldet.
- Für selbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
- Das aktuelle Nettoeinkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze, gestaffelt nach Haushaltsgröße, nicht überschreiten.