Es ist kaum zu glauben – aber im 22. Jahr meiner Tätigkeit als Steuerberater gehen gleich zwei Wünsche in Erfüllung, die viele Kunden immer wieder äußern: Man soll doch die Sozialversicherungsbeiträge zur gewerblichen Wirtschaft monatlich zahlen (können) und man soll doch – so wie bei der Einkommensteuer – die vorläufigen Beiträge der Höhe nach selbst festlegen können.
Beides ist ab 1. 1. 2016 möglich! Monatliche Zahlung beantragen, Einziehungsauftrag – und die SVA der gewerblichen Wirtschaft holt sich monatlich Ihre Beiträge. Die Höhe der Beiträge kann man (vorläufig) nun sowohl erhöhen als auch herabsetzen lassen.