Vorsteuerabzug für ein Wohnmobil

Ein Wohnmobil ist weder ein PKW (kein Vorsteuerabzug) noch ein LKW 
(Vorsteuerabzug). Es dient sowohl der Beförderung als auch der Nächtigung/Wohnung und kann eventuell als fahrendes Büro genutzt werden (mobiler Besprechungsraum).

Die Finanz will natürlich keinen Vorsteuer­abzug geben. Sie sieht den Vorsteuerabzug ja unrichtigerweise als Begünstigung für Unternehmer und nicht als notwendigen Systembestandteil der Umsatzsteuer!

Der Verwaltungsgerichtshof hat nun klargestellt: Wohnmobile sind grundsätzlich vom Vorsteuerabzug erfasst.

Es muß mindestens eine 10 %ige unternehme­rische Nutzung (Kilometer, Nächtigungen, Büronutzung) vorliegen.

Zu beachten: Bei einer zum Beispiel 25 %igen unternehmerischen Nutzung steht bei der Anschaffung und allen Kosten der volle Vorsteuerabzug zu. 
Danach ist bei den Umsatzsteuervoranmeldungen in Höhe der Abschreibung und laufenden Kosten ein 75 %iger Privatanteil zu erfassen und der Umsatzsteuer zu unterziehen (wie wenn man das Gefährt zu 75 % gemietet hätte …).

1. Juni 2019
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