Ein Wohnmobil ist weder ein PKW (kein Vorsteuerabzug) noch ein LKW
(Vorsteuerabzug). Es dient sowohl der Beförderung als auch der Nächtigung/Wohnung und kann eventuell als fahrendes Büro genutzt werden (mobiler Besprechungsraum).
Die Finanz will natürlich keinen Vorsteuerabzug geben. Sie sieht den Vorsteuerabzug ja unrichtigerweise als Begünstigung für Unternehmer und nicht als notwendigen Systembestandteil der Umsatzsteuer!
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun klargestellt: Wohnmobile sind grundsätzlich vom Vorsteuerabzug erfasst.
Es muß mindestens eine 10 %ige unternehmerische Nutzung (Kilometer, Nächtigungen, Büronutzung) vorliegen.
Zu beachten: Bei einer zum Beispiel 25 %igen unternehmerischen Nutzung steht bei der Anschaffung und allen Kosten der volle Vorsteuerabzug zu.
Danach ist bei den Umsatzsteuervoranmeldungen in Höhe der Abschreibung und laufenden Kosten ein 75 %iger Privatanteil zu erfassen und der Umsatzsteuer zu unterziehen (wie wenn man das Gefährt zu 75 % gemietet hätte …).