Unternehmerische Herausforderungen ab dem zweiten Halbjahr 2021

Ende Juni 2021 laufen voraussichtlich viele wirtschaftliche Maßnahmen aus, die aufgrund von C19 erlassen wurden. Der Ausfallbonus endet mit Juni 2021, ebenso der Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit Phase 4 (ziemlich ident mit Phase 3).

Mit 30. 6. 2021 enden auch die Stundungsmöglichkeiten bei Finanzamt und Gesundheitskasse. Die Gesundheitskasse hat bereits Mitteilungen ausgesendet. Beim Finanzamt ist in der Bundesabgabenordnung geregelt, dass in der Zeit vom 10. 6. bis 30.6. über FinanzOnline für den Rückstand ein Ratenzahlungsmodell beantragt werden kann. In den ersten 12 Monaten müssen 40 % der Abgabenverbindlichkeit, in den folgenden 24 Monaten die restlichen 60 % bezahlt werden. Zinssatz ist 2 % über dem Basiszinssatz (von derzeit minus 0,62 % p.a., somit betragen die Zinsen 1,38 % p.a.).

Es kommt damit ab dem zweiten Halbjahr zu einer mehrfachen unternehmerischen Herausforderung. Der Betrieb ist wieder auf „Normalbetrieb“ umzustellen. Stützungen und staatliche Zahlungen laufen aus und fallen weg. Dazu kommt, dass im Falle von Rückständen bei Finanz und Gesundheitskasse zusätzliche Zahlungen notwendig sind.

Tipp: Planen Sie ihre Einnahmen und Ausgaben nach dem 30. 6. 2021. Besonders anspruchsvoll werden die Monate November/Dezember 2021 werden!

Ihre Kunden stehen vor den gleichen Herausforderungen, wenn diese Unternehmer/Unternehmerinnen sind. Kundenmonitoring ist daher besonders wichtig, um Zahlungsausfälle zu verhindern. Dazu kommen die steigenden Preise, es wird daher in den nächsten Monaten die Zahl der Insolvenzen steigen.

1. Juni 2021
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