Gewerblicher Grundstückshandel

Bei wiederholten Liegenschaftsan- und verkäufen ist zu eruieren, ob die Tätigkeit im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung (also unter Anwendung der 30% ImmoESt) oder im Rahmen eines Gewerbebetriebes eines Grundstückhändlers (unter Anwendung des progressiven Einkommensteuertarifes) erfolgt. Im Gesetz findet man explizit dazu leider nichts, daher greift man für die Beurteilung auf die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Bundesfinanzgerichtes (BFG) zurück.

In einer aktuellen Entscheidung des BFG wurde festgelegt, dass ein Steuerpflichtiger, der ursprünglich ein großes Grundstück land- und forstwirtschaftlich genutzt hat, dieses in Bauland umgewidmet und parzelliert und im Anschluss die so entstandenen 30 Grundstücke innerhalb von vier Jahren verkauft hat, einen gewerblichen Grundstückhandel betreibt. Daher gerade bei wiederholten Grundstücksumsätzen immer die Frage stellen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, weil die steuerlichen Folgen sehr teuer für den Verkäufer werden können.

20. November 2023
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