„FlexCo“ – Mitarbeiterbeteiligung – Herabsetzung GmbH-Stammkapital …noch immer im Entwurf!

Die neue Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft („FlexCo“ oder „FlexKapG“) soll insbesondere zur Förderung von Startups geschaffen werden, ist aber für alle zugänglich.
Herzstück der neuen Gesellschaftsform ist die erleichterte Mitarbeiterbeteiligung.

Durch die sogenannten Unternehmenswert-Anteile sollen Mitarbeiter am Veräußerungserlös sowie am Gewinn der Gesellschaft beteiligt werden, sie erhalten keine Stimmrechte, jedoch Informations- und Einsichtsrechte. Das Mindestkapital für diese Gesellschaft beträgt EUR 10.000,00. Die Übertragung von Anteilen an Mitarbeiter benötigt keinen Notariatsakt, lediglich einen schriftlichen Vertrag. Die Anteile sind beim Firmenbuch anzugeben (Veröffentlichung der Beteiligten ohne Wertangabe). Es können maximal 25% des Stammkapitals in Unternehmenswert-Anteilen ausgegeben werden.

Ergänzend zur neuen Gesellschaftsform ist eine Neuregelung in § 67 EStG zur begünstigten Mitarbeiterbeteiligung ab 1.1.2024 vorgesehen. Diese ist unabhängig von der Gesellschaftsform unter bestimmten Voraussetzungen (10 Jahre ab Neugründung, max. 100 Mitarbeiter, max. EUR 40 Mio. Umsatz, nicht im Konzern, Maximalbeteiligung 10%) möglich.

Die Vorteile der neuen Regelung liegen einerseits im Steueraufschub bis zur Veräußerung der Anteile bzw. Beendigung des Dienstverhältnisses sowie andererseits in der dann begünstigten Besteuerung: 75% des Gewinns werden mit dem festen Steuersatz von 27,5% (SV-frei, kein DB, DZ, KommSt) versteuert und 25% zum progressiven Tarif.

Weiters ist die Herabsetzung des GmbH-Mindeststammkapitals auf EUR 10.000 vorgesehen, wobei im Rahmen der Gründung mindestens EUR 5.000 geleistet werden
müssen. Dementsprechend besteht für die gründungsprivilegierte GmbH kein Bedarf mehr, sie entfällt. Bestehende gründungsprivilegierte GmbHs benötigen keine zusätzliche
Kapitaleinzahlung, sondern lediglich eine Änderung des Gesellschaftsvertrages. Die Regelungen sollten laut Entwurf bereits mit 1. November 2023 in Kraft treten, das Gesetz liegt aber noch nicht vor. Es bleibt daher abzuwarten, wann und in welcher Form die Regelungen tatsächlich anwendbar sein werden. Für gründungsprivilegierte GmbHs läuft die 10-Jahres-Frist frühestens mit März 2024 ab, bis dahin sollte hoffentlich Klarheit geschaffen worden sein.

20. November 2023
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