Öffi-Ticket und Jobticket im Vergleich

Seit 1. 7. 2021 kann der Dienstgeber die Kosten für Öffi-Tickets (Wochen-/Monats-/Jahreskarten) steuer- und sozialversicherungfrei übernehmen. Voraussetzung ist, dass das Dauer­ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gilt.

Das Ticket muss kopiert und in den Lohnakt genommen werden. Es darf keine Bezugsumwandlung stattfinden. Dienstnehmergruppen müssen nicht gebildet werden, die Kostenübernahme kann einzeln erfolgen.

Beim Jobticket waren die Auflagen strenger: Ticket für Arbeitsort–Wohnort, Anschaffung durch den Dienstgeber.

Beide Varianten sind auch bei den Lohnneben­kosten befreit, aber das Pendlerpauschale ist weg. Auf den Lohnkonten sind daher die Kalenermonate anzugeben, in denen das Öffi-Ticket bezahlt wird.

Tipp: Übernimmt der Dienstgeber die rechnerischen Kosten der Öffis, obwohl der Dienstnehmer mit dem Auto fährt, so sind diese Kosten sozialversicherungsfrei!

1. Dezember 2021
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