Der Energiekostenzuschuss 1 wurde verlängert und auf das 4.Quartal 2022 ausgedehnt. Es wird dafür eine eigene Antragsphase von 17.4. bis 16.6.2023 geben.

Für die Antragstellung ist zwingend eine Voranmeldung durch den Unternehmer via AWS Plattform erforderlich. Dieser Voranmeldungszeitraum läuft von 29.3. bis 14.4.2023.

Es besteht ein First Come, First Served - Prinzip! Das Förderbudget ist begrenzt. Es wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Die Zuweisung des Antragszeitraumes ist auch von der Reihenfolge der Voranmeldungen abhängig.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice (aws – www.aws.at).

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