Liebe Mandanten,

ich möchte Sie darüber informieren, dass seit 1.1.2024 das gesetzliche Stammkapital nur noch EUR 10.000,00 beträgt. Wenn Sie seinerzeit eine gründungsprivilegierte GmbH gegründet haben, waren Sie verpflichtet, innerhalb von zehn Jahren ab Gründung das Stammkapital von 10.000,00 auf 35.000,00 Euro aufzufüllen, wobei dafür die Einzahlung des halben Stammkapitals, das waren 17.500,00 Euro, nötig war. Diese Verpflichtung entfällt nun seit 1.1.2024 – es ist keine Einzahlung aus diesem Titel mehr nötig! Die Gründungsprivilegierung endet nicht mehr durch Zeitablauf! Momentan sind Ihrerseits daher keine Handlungen nötig, bitte beachten Sie lediglich, dass bei künftigen Gesellschaftsvertragsänderungen nach dem 31.12.2024 verpflichtend die Gründungsprivilegierung aus dem Gesellschaftsvertrag rausgelöscht werden muss.

Mag. Bernadette Donabaum
Geschäftsführende Steuerberaterin

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